Sonntag, 13. März 2005

Bundesregierung will das gläserne Handy

SPIEGEL ONLINE - 13. März 2005, 10:36
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,346209,00.html

Pläne für EU-Beschluss

Bundesregierung will das gläserne Handy

Im Bundestag waren Innenminister Schily und Justizministerin Zypries mit ihrer Gesetzesvorlage gescheitert, jetzt wollen sie einem Zeitungsbericht zufolge den Umweg über Brüssel nehmen: Um die Terrorfahndung zu erleichtern, sollen Handy-, SMS- und E-Mail-Daten aller EU-Bürger bis zu ein Jahr lang zentral gespeichert werden.

Abhörvorrichtung fürs Mobiltelefon: Datenspeicherung für ein Jahr
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DPA
Abhörvorrichtung fürs Mobiltelefon: Datenspeicherung für ein Jahr
Hamburg - Wie die "Bild am Sonntag" berichtet verhandeln Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) derzeit mit deutschen Telekommunikations-Unternehmen über die technische Umsetzung einer dauerhaften zentralen Speicherung aller Telefon-, Internet-, SMS- und E-Mail-Daten. Ziel ist ein EU-Rahmenbeschluss, mit dessen Hilfe Terroristen besser bekämpft werden sollen.

Wie das Blatt berichtet, trafen sich Schily und Zypries deswegen im Februar mit Vertretern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), unter ihnen Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. An dem Treffen hätten auch deutsche Geheimdienste und das Bundeskriminalamt teilgenommen. Ähnliche Bestrebungen der beiden Politiker wurden im letzten Jahr im Zuge der Änderungen des Telekommunikatiosngesetzes vom Bundestag abegelehnt. Nun soll der Umweg über Brüssel zum Ziel führen.

Angeblich habe sich Ricke bereit gezeigt, Telefonverbindungsdaten unter bestimmten Bedingungen künftig bis zu sechs Monate lang zu speichern. Gewünscht ist eine Speicherzeit von zwölf Monaten. Gespeichert werden sollten aber nur die Nummern und Internetadressen, nicht die Inhalte von Gesprächen oder E-Mails. Alle Bürger der EU, also mehr als 400 Millionen Menschen, sollen betroffen sein, eine schier unvorstellbare Datenmenge.

Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) unterstütze ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung. Er sagte: "Der Zugriff auf diese Daten ist ein besonders wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Straftaten, insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus."

Wirtschaftspolitiker und Datenschützer laufen indes Sturm gegen den großen Handy-Lauschangriff: Der SPD-Telekommunikationsexperte Hubertus Heil sagte: "Die Innenminister wollen ein teures Spielzeug, das die Unternehmen belastet und den gläsernen Menschen schafft."

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, betonte: "Die Datenspeicherung ist technisch unausgegoren, unvorstellbar teuer und völlig ungeeignet zur Terrorbekämpfung." Man würde "in einem Datenmeer ersaufen, weil kein Computer solche Mengen verarbeiten kann", sagte Montag.

Auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, lehnt die Pläne ab. "Es ist erforderlich, über Alternativen nachzudenken, die weniger schwer in Grundrechtspositionen der Bürger eingreifen", sagte er der Zeitung. Schaar verwies auf gute Erfahrungen, die man in den USA gemacht habe. Dort müssten die Telefonkonzerne bei konkretem Verdacht einer Straftat sofort die betreffenden Daten speichern, ein Richter entscheide dann, ob die Polizei die Daten nutzen darf. Damit, so Schaar, werde verhindert, das "die Betroffenen unter Generalverdacht gestellt werden."

Samstag, 5. März 2005

Denn sie wissen, was wir tun

DIE ZEIT

10/2005

Denn sie wissen, was wir tun

Geheimdienste und Polizei erfahren mehr über die Bevölkerung, als die Verfassung erlaubt. Und kaum einer merkt, wie seine Freiheit schwindet

Von Jochen Bittner

Das Infrarot-Erfassungsgerät sieht aus wie ein hochkant gestellter Toaster auf einem Kamerastativ. Ein kurzer Blick – und schon blinkt dem Betrachter sein eigenes, dreidimensional wirkendes Porträt vom Computerbildschirm nebenan entgegen. In einem Sekundenbruchteil hat der Rechner aus 64000 Abtastpunkten ein hologrammartiges Bild gezaubert. Wie zum Gruße schwingt es um die eigene Achse. Schaurig, wie die digitale Totenmaske aus leeren Augen blickt. Unheimlich, dass das eigene Spiegelbild macht, was es will.© Smetek für DIE ZEIT BILD

Nächste Station: der Fingerabdruck. Ein junger Mitarbeiter am Institut für biometrische Identifikationssysteme an der Fachhochschule Friedberg versichert, die gescannten Daten blieben natürlich unter uns. Also gut, Daumen auf das Glasplättchen. Der Computer dankt und bittet um die nächsten drei Finger – ganz höflich, so ähnlich, wie ein Arzt fragen würde: Machen Sie sich bitte mal frei?

Die beiden Techniken, das Konterfei aus dem Computer und der digitalisierte Fingerabdruck, sollen künftig dem Vergleich an Grenzkontrollen dienen: Die aufgenommenen Daten werden mit dem Speicherinhalt eines Chips im Pass verglichen. So hat es das Parlament gleich nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 beschlossen. Im Herbst soll es nun so weit sein, dann will die Bundesregierung die ersten Reisepässe mit Biometrie-Chip ausgeben. Von 2007 an soll der biometrische Personalausweis folgen.

Und, was ist schon dabei? Das bisherige Passfoto ist schließlich auch ein »biometrisches Merkmal«. Warum also den Vergleich zwischen eingetragenem Merkmal und Mensch den bisweilen müden Augen eines Grenzbeamten überlassen, wenn dies ein Computer viel zuverlässiger kann? Schließlich gilt: Terrorist erkannt, Gefahr gebannt.

»Volkszählungsurteil«, das klingt heute wie aus einer anderen Zeit

Doch die prozessorgestützte Identifizierung könnte noch viel mehr leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen macht sie, kurz gesagt, den Menschen maschinenlesbar: Sollten die Gesichts- und Fingerdaten irgendwo zentral gespeichert werden, wird der Körper des Bürgers zum Strichcode, mithin so leicht zu verfolgen wie ein UPS-Päckchen. Mit recht geringem Aufwand ließen sich nicht nur Bewegungen identifizieren, sondern aufgrund dieser Informationen auch Gewohnheiten, Bekanntschaften, berufliche und private Absichten. Manch ein Sicherheitspolitiker bekommt angesichts solcher Möglichkeiten leuchtende Augen.

»Wir sollten ohne Scheuklappen darüber nachdenken, wo uns die moderne Technik helfen kann«, sagt Clemens Binninger, Sicherheitsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Warum sollte man nicht die 300 so genannten islamistischen Top-Gefährder, die der Verfassungsschutz in seiner »Mudschahedin«-Datei führt, biometrisch registrieren, fragt der ehemalige Polizist. Ein paar unauffällige Polizei-Kameras, die in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen sämtliche Passantengesichter mit einer biometrischen Verbrecherdatenbank abgleichen – fertig wäre der al-Qaida-Detektor. »Nehmen Sie zum Beispiel die Anschläge auf die Züge in Madrid. Vielleicht hätte man die verhindern können«, sagt Binninger, »hätte man gemerkt, dass diese Täter sich häufig an Bahnhöfen herumtrieben.«

Und es stimmt ja auch: Gegen neue Bedrohungen braucht es neue Instrumente. Freiheit, das bedeutete vor einigen Jahrzehnten für die meisten Deutschen noch die Abwesenheit von staatlicher Kontrolle. Doch je mehr die Erinnerung an Diktatur und Willkürherrschaft verblassten, desto mehr freundeten sich die Deutschen mit dem neuen Vater Staat an. Spätestens seit dem 11.September gedeiht geradezu eine Romanze zwischen Bürger und Big Brother. Sicher, für diesen Flirt gibt es eine Reihe guter Gründe: den 11.März 2004 in Madrid (fast 200 Tote), den 11. April 2002 (14 Deutsche starben bei einem Anschlag auf die Synagoge von Dscherba) und immer mal wieder ein paar ausgehobene Schläfer-Zellen rund um München oder Frankfurt. Die schlimmsten Gefahren für den Bürger gehen also nicht vom Staat aus, sondern von dessen fundamentalistischen Feinden. Auch nach dem nächsten Anschlag wird die Öffentlichkeit als Erstes fragen, ob Geheimdienste und Polizei den Terroristen nicht vorher hätten auf die Schliche kommen können. Und doch: Ist diesem Staat und dieser Gesellschaft eigentlich bewusst, wie weit sich die bundesrepublikanische Demokratie im Kampf gegen den Terrorismus schon von ihrem ursprünglichen freiheitlichen Selbstverständnis entfernt hat?

Frage an Clemens Binninger: Könnten nicht eine ganze Menge Personen in die biometrische Fahndungsdatenbank geraten? »Nur solche«, sagt Binninger, »die aufgrund ihrer Persönlichkeit als latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten können.« Gefährliche Persönlichkeiten? Wo fangen die an? Beim Bombenbasteln, ja, da ganz sicher. Aber wo fängt der Bombenbastler an? Beim Moscheebesuch? Beim Lesen arabischer Web-Seiten? Mit – zufällig – falschen Bekannten? Auf der Suche nach islamistischen Schläfern haben Bundes- und Landesregierung längst den Scanner ans Land gelegt, und gescannt werden zwangsläufig auch Unschuldige.

Genau das, was das Bundesverfassungsgericht 1983 im »Volkszählungsurteil« verboten hat, nämlich die systematische, maschinell gestützte Durchleuchtung der Bevölkerung, zählt seit dem 11. September zu den höchsten Prioritäten der Sicherheitspolitik – ohne dass dies bisher grundlegend debattiert worden wäre. Ein Blick in das Volkszählungsurteil zeigt, wie fremd uns das eigene Verfassungsrecht mittlerweile geworden ist. »Eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger« sei unzulässig, schrieben die Karlsruher Richter vor gut zwanzig Jahren. Zum »Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung« gehöre deshalb, dass grundsätzlich jedermann selbst entscheiden könne, was er wem gegenüber von sich preisgeben wolle.

Doch genau dies, das unbemerkte Profiling, die vorbeugende Einsicht ins Menscheninnere, ist Ziel von immer mehr »Schutzgesetzen«. Schon seit Inkrafttreten der beiden Antiterrorpakete aus den Jahren 2001 und 2002 (im Volksmund »Otto-Katalog«) dürfen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst von Banken Informationen über Geldbewegungen einholen, die Post überwachen, von Fluglinien Reiseinformationen abrufen sowie Telefonate und E-Mails überwachen. Dem Bundeskriminalamt wiederum ist es erlaubt, von Behörden und Firmen Auskünfte über Bürger und Angestellte einzuholen. Gemäß dem »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« sollen sich vom 1. April an Sachbearbeiter der Finanz- und Sozialämter, in der Arbeitsagentur und der Bafög-Stelle quasi auf Knopfdruck und ohne richterliche Anordnung Übersicht über sämtliche Konten und Gelddepots des Bürgers verschaffen können. Ebenfalls ohne richterliche Genehmigung, so will es Rot-Grün, soll künftig die Speicherung von anonymem DNA-Material möglich sein. Um das Anzapfen des E-Mail-Verkehrs zu erleichtern, sind private Provider seit Anfang dieses Jahres verpflichtet, ihre Rechnerzentralen mit Hard- und Software nachzurüsten, die es erlauben, die Kunden im Auftrag der Polizei oder des Verfassungsschutzes zu überwachen.

Die Bürger von Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz müssen sich sogar darauf einstellen, dass ihre E-Mail-Konten künftig auch dann von der Polizei überwacht werden können, wenn keinerlei Verdacht gegen sie vorliegt. »Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung« heißt der einigermaßen revolutionäre Paragraf im Juristen-Sprech, den diese Länder ohne viel Aufhebens ins Landespolizeirecht aufgenommen haben. Er ermächtigt die Polizei nach richterlicher Anordnung, den Telefon- und E-Mail-Verkehr von völlig unschuldigen Bürgern anzuzapfen. Es reicht schon, wenn man unwissentlich in den Umkreis eines Terrorverdächtigen gerät; sei es als Nachbar, Mitbewohner, Arbeitskollege oder Sportsfreund. »Kontakt- und Begleitpersonen« nennt das Gesetz diesen Personenkreis. Für dessen Überwachung bedarf es nicht einmal einer konkreten Gefahr (wie sonst im Polizeirecht). Stattdessen sind die Paragrafen darauf zugeschnitten, langfristige Observationen zu ermöglichen. Bis zu fünf Monate E-Mail- und Telefon-Verkehr dürfen die Beamten auf Anordnung eines Richters auswerten.

Telekommunikationsanbieter müssen zu diesem Zweck zwei Monate lang alle Verbindungsdaten auf Vorrat sammeln – es entsteht ein umfassendes Gedächtnis aller Telefonate, E-Mails und SMS, aus dem Ermittler sich bedienen können. Eine solch weitgehende Ausforschung durften früher nur Nachrichtendienste betreiben. Aus gutem Grund: Den Geheimen fehlen die Möglichkeiten für weitere Grundrechtsrechtseingriffe, sie dürfen weder verhaften noch vernehmen, noch durchsuchen. Die Polizei hingegen kann das alles.

Fragen ließe sich: Was soll die Panik? Otto Normalsurfer hat doch nichts zu verbergen. Tatsächlich? Für viele Einzelinformationen mag das stimmen, aber: Fängt man an, bestimmte Informationen zu kombinieren, ergeben sich ganz schnell neue Erkenntnisse. Aus der Tatsache zum Beispiel, welche Tageszeitung jemand abonniert, ob er Öko-Milch kauft und welche Bücher er bestellt, lässt sich darauf schließen, welche Partei er höchstwahrscheinlich wählt. So lassen sich aus scheinbar belanglosen Daten alsbald Gedanken lesen. Und das könnte – irgendwann einmal – für eine Regierung schon interessant werden. Genauso funktioniert bereits die Rasterfahndung nach Terroristen. Die Datensätze zehntausender Menschen werden auf verdächtige Merkmale hin durchsiebt. Die wenigsten derer, die im Raster hängen bleiben, hegen freilich Terrorpläne. Gleichwohl, ihre Computerspuren und Telefongespräche könnte das nächstgelegene Landeskriminalamt durchaus spannend finden – man wird ja wohl mal nachsehen dürfen?

»Behörden spitzeln das Lebensumfeld von Bürgern aus«

Klick für Klick verschiebt sich so die Informationsverteilung zwischen Staat und Bürger. Und damit verschieben sich die politischen Gewichte. Auf diese Weise fängt die freiheitliche Ordnung an, sich selbst zu demontieren. Wenn die Bürger besorgt sein müssen, in jeder Lebenslage überwacht zu werden, untergräbt das auf lange Sicht den Mut zur freien Meinungsäußerung.

»Polizei und viele andere Behörden erstellen schon jetzt anlassfrei Persönlichkeitsprofile und spitzeln das Lebensumfeld von Bürgern aus«, sagt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. »Das ist ganz klar ein Verstoß gegen das Volkszählungsurteil und damit verfassungswidrig.« Weichert kann nur warnen und kritisieren – aufhalten kann er nichts. Zumal die Sicherheitstechnik auch noch auf einer weiteren Welle daherrollt, die ganz besonders machtvoll ist: Gemeint ist die Globalisierung. Nichts als Abnicken bleibt den deutschen Abgeordneten bei solchen Entscheidungen, welche Europa im politischen Schwitzkasten der USA trifft. Washington verlangt vom kommenden Herbst an biometrische Pässe für die Einreise, Punkt, aus. »Die Grünen-Fraktion kann nicht etwas verhindern, auf das die Welt sich geeinigt hat«, klagt deren innenpolitische Sprecherin Silke Stokar.

Auch Teilen der SPD scheint jetzt erst aufzufallen, was sie unter dem Eindruck des 11. September 2001 mitentschieden haben. Nun erst, da die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Ausweispapiere beschlossene Sache ist, fordert die Parlamentarische Linke der Bundestagsfraktion das Innenministerium auf, bitte schön einmal darzulegen, ob und wie diese Innovation tatsächlich einen Beitrag zur Sicherheit der Bürger leiste. Schließlich sei über Missbrauchsmöglichkeiten noch gar nicht geredet worden. Die Abgeordneten wollen wissen: Sind die Speicher-Chips in den Ausweisen wirklich gegen unbefugtes Auslesen geschützt?

»Bürgerkarte«, was ist das? Schweigen im Innenministerium

Ist es wirklich ausgeschlossen, dass die Biometrie-Daten zentral gespeichert werden – etwa von einer EU-Behörde? Überrollt fühlen sich die Parlamentarier nicht zuletzt deshalb, weil sich Otto Schily zuerst auf europäischer Ebene für die Biometrie stark machte und der entsprechende Beschluss anschließend in Form einer EU-Richtlinie in den Bundestag flatterte. Kritische Diskussion über die Sache im nationalen Parlament? Fehlanzeige. Schriftliche Anfragen zur Biometrie, sagt die SPD-Abgeordnete Ulla Burchardt, seien vom Innenministerium »in einer dermaßen herablassenden und nicht informativen Art und Weise beantwortet worden, dass man wirklich den Eindruck bekommt, dass Transparenz an dieser Stelle nicht erwünscht ist«.

In der Tat gibt sich Schilys Haus zugeknöpft. Aber aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung vom 4. Januar geht hervor, dass die neuen Personalausweise von 2007 an auch eine »Bürgerkartenfunktion« enthalten sollen. Mit ihrer Hilfe soll es möglich sein, sich künftig biometrisch im Internet auszuweisen. Frage ans Innenministerium: Wie wird das genau funktionieren? Antwort: »Die technischen Konzepte dazu werden zurzeit erarbeitet.«

»Wir wüssten auch gerne mehr«, sagt Thomas Petermann, der stellvertretende Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung des Bundestags. Ihn ärgere, sagt er, »mit welcher Selbstverständlichkeit solche Dinge über die Bühne gehen«. Die Regierung begründe nicht mehr, was sie tue, im Eiltempo würden Entscheidungen getroffen, ohne vorherige Debatte. »Wir wissen auch nicht, wer die Bürgerkarte auslesen kann, welche Daten wo gespeichert werden, welche Rechte der Bürger hat und wie die Datenschützer das alles kontrollieren sollen.«

Am Biometrie-Institut Friedberg, drei Fingerabdrücke später. Professor Michael Behrens, der Leiter des Labors, lächelt und hält seinen linken Zeigefinger in die Höhe. »Wissen Sie, wie ich den nenne?«, fragt er. »Meinen Wissenschaftsfinger.« Mehr, will er damit sagen, bekommt kein Gerät von ihm. Behrens kommt auf seine Studienzeit zu sprechen. Auf die späten Siebziger. Die RAF-Zeiten. Auf die Notstandsgesetze. Er wolle auf keinen Fall als Biometrie-Gegner gelten, sagt er. »Aber eine der Lehren von damals«, meint der Biometrie-Forscher, »ist doch, dass Freiheitsrechte, die einmal eingebüßt sind, sehr schwer wieder zurückzuerobern sind.«

Quelle:
http://zeus.zeit.de/text/2005/10/Biometrie

Freitag, 11. Februar 2005

Geldscheine mit RFID noch in diesem Jahr

Euro-Geldscheine mit RFID noch in diesem Jahr
RFID: Zentralbänker planen berührungslose Funktechnik in Banknoten


VDI nachrichten, London, 11. 2. 05 -Nach Einschätzung der österreichischen und schweizerischen Zentralbanken soll es noch in diesem Jahr in Euroland in größerem Umfang Banknoten geben, in die bei der Herstellung so genannte RFID-Chips integriert sind. Ziel: Geldwäschern und Fälschern soll das Leben schwer gemacht werden.
Die Radio Frequency Identification, kurz RFID-Technik, könnte auf Geldscheinen schneller Einzug halten als im Einzelhandel. Das verraten Vertreter verschiedener Zentralbanken hinter vorgehaltener Hand. Vorteil der kontaktlosen Funktechnik auf Banknoten: Die so ausgestatteten Scheine lassen sich dann berührungslos zählen und erfassen.
Der nach Geldwäschern fahndende Zöllner braucht an der Grenze also nicht mehr zu fragen und zu zählen. Ein kleiner Bildschirm verrät ihm künftig für jeden Passanten exakt, was dieser an Euro-Noten bei sich trägt. Auf dem Monitor wird allerdings auch zu sehen sein, wann und wo die jeweiligen Banknoten kürzlich umgesetzt wurden - z. B. an einem Bankgeldautomaten. Das soll helfen Geldwäscher aufzuspüren und zugleich für Banknotenfälscher das Leben sehr viel schwieriger machen.
Die RFID-Banknoten versprechen noch mehr Vorteile: Die künftigen Euro-Noten, die sich äußerlich genauso wie die heutigen ausnehmen, werden robuster und damit dauerhafter sein als die mit den üblichen Metallstreifen versehenen heutigen Scheine. Aufgabe der fernöstlichen Chips - sie sollen hauptsächlich von Hitachi aus Japan stammen - in den Euro-Noten wird es sein, Informationen dauerhaft zu speichern, die dann je nach Bedarf per Funk ganz oder teilweise ausgelesen werden.
Zu diesen Informationen gehören die Seriennummer, die Druckerei, die die Note produziert hat, und der Nominalwert des Scheins. Vollautomatisiert lässt sich feststellen, ob eine Note echt oder gefälscht ist. Über eine Datenbank soll nämlich überprüft werden, wo der Schein mit gleichen Daten letztmals überprüft worden ist. War das vor einer Stunde in 1000 km Entfernung, dann muss eine der beiden Noten falsch sein - trotz "richtiger" Nummer.
In der einschlägigen Datenbank der Europäischen Zentralbank (EZB) sollen die verfügbaren Daten sämtlicher Banknoten - gleich ob gültig oder eines Tages aus dem Verkehr gezogen - gespeichert sein.
Spätestens bei auffällig vielen Abfragen zu einer bestimmten Banknote wird dann davon ausgegangen werden, dass von diesem Schein mehrere Exemplare und damit auch Fälschungen existieren.
Erfahrenen Banknotenfälschern wird es sicherlich schon in relativ kurzer Zeit gelingen, ebenfalls Scheine mit eingebettetem Kleinstchip auf den Markt zu bringen. Was ihnen aber ungleich mehr Mühe machen wird, ist die "richtige" Beschriftung dieser Chips. Der Zugang zur zentralen Datenbank der EZB für die Verwaltung der Euro-Noten wird für Gangster zweifellos nicht so einfach zu erreichen sein. Außerdem könnten im Bedarfsfalle die Zugangskriterien zur Datenbank schnell verändert werden.
Hauptnutznießer der RFID-Chip-bestückten Banknoten werden die Europäische Zentralbank nebst nationalen Zentralbanken sein. Aber auch Zoll, Polizei und Finanzverwaltungen sollen von dieser Neuerung profitieren.
Die meisten Bürger werden dagegen kaum etwas von all dem bemerken. Die Minichips messen nur 0,4 x 0,4 x 0,06 mm und sind mit dem bloßen Auge kaum noch auszumachen. Protagonisten der intelligenten Banknote sind überzeugt: Datenschutzprobleme werde es nicht geben, da die überwältigende Mehrheit der Banknoten ständig den Besitzer wechseln. Vom "gläsernen" Bürger könne in diesem Zusammenhang nur dann die Rede sein, wenn der oder die Einzelne z. B. die Sicherheitskontrolle an einem Flughafen überschreitet. PETER ODRICH

Quelle:
http://www.vdi-nachrichten.com

Sonntag, 23. Januar 2005

Wie überwacht Ihr mich ?

Wie überwacht Ihr mich? - Aufruf zur Befragung von Videoüberwachern
Fragebogen: Wie überwacht Ihr mich?!


Weil wir schon immer wissen wollten, was in den Köpfen der eifrigen
Videoüberwacher vor sich geht und was alles, wie lange aufgezeichnet wird, gibt es nun einen Fragebogen, den wir Überwachern unter die Nase halten, mailen oder faxen können.


Aufruf zur Befragung von Videoüberwachern!

Warum werde ich auf meinen täglichen Wegen überwacht? Wer kann die Bilder einsehen? Wie lange werden sie gespeichert?

Der Arbeitskreis Videoüberwachung und Bürgerrechte ruft dazu auf, mit den alltäglichen Überwachern in Kontakt zu treten. Mit einem vorgefertigten Schreiben können betroffene Bürger Kamerabetreiber bitten, zum Umfang ihrer Maßnahmen Auskunft zu geben. Die Initiative möchte so die Anwendung privater Videoüberwachung im öffentlichen Raum dokumentieren und Überwacher in Bezug auf den Datenschutz sensibilisieren. Die Ergebnisse werden anschließend anonymisiert veröffentlichen.

Mit dem Anschreiben bittet der Videoüberwachte den Betreiber einer Außenkamera, den unten stehenden Fragenkatalog zu seiner Videoüberwachung zu beantworten und an den Arbeitskreis zu senden. Der Fragebogen ist schnell verschickt: Ausdrucken, Adresse eintragen und persönlich abgeben oder per Post schicken. Alternativ kann dem AK die Adresse des Betreibers mitgeteilt werden.

Der überregionale AK Videoüberwachung und Bürgerrechte ist ein Netzwerk von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Wissenschaftlern, Künstlern und Journalisten, das seit 2002 die wachsende Überwachung mit Pressearbeit, Aktionen und Workshops kritisch begleitet. Unterstützt wird unsere Arbeit vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, dem Chaos Computer Club und der Humanistischen Union.

Anschreiben und Fragebogen als PDF:
http://www.ccc.de/videoueberwachung/kamerabetreiber_umfrage.pdf

AK Videoüberwachung und Bürgerrechte
c/o Peter Bittner, Institut für Informatik
Humboldt-Universität zu Berlin
Post: Unter den Linden 6; 10099 Berlin
Telefon: 030/2093-3184 / Fax: 030/2093-3168
Mail: videoueberwachung@lists.ccc.de
http://www.ak-videoueberwachung.de/


relayed by Abdul Alhazred


Aus: quintessenz-list Digest, Vol 22, Issue 6

Gegen Pkw-Maut

Gegen Pkw-Maut
Bundesdatenschützer warnt vor Totalüberwachung auf Deutschlands Straßen


13. Jan. 2005

Nach der Einführung der Maut warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, vor einer Ausweitung des Systems auf Pkw und Kleintransporter. "Das ist unter Datenschutzaspekten äußerst bedenklich", sagte Schaar der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt". Er betonte: "Damit würde der Grundsatz der datenfreien Fahrt, der für alle privaten Pkw-Nutzer uneingeschränkt gilt, verletzt". Der Datenschutzbeauftragte fordert darum: "Es muss möglich bleiben, in Deutschland eine Autobahn mit dem Pkw ohne Registrierung personenbezogener Daten zu benutzen".

Die Kontrollmöglichkeiten, die das Mautsystem biete, könnten nicht einfach übertragen werden. "Es darf nicht zu einer generellen Registrierung individueller personenbezogener Daten der Verkehrsteilnehmer kommen", sagte Schaar. Er sei sich sicher, dass "die Exportchancen des Mautsystems steigen, wenn das System auch den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird".

Herr Schaar sei nicht grundsätzlich gegen eine Pkw-Maut, teilte Pressesprecher Peter Büttgen auf Anfrage von ngo-online mit. Es sei allerdings bedenklich, die für Lkw eingeführte Technik hierfür zu nutzen. "Anonymes Fahren" müsse weiterhin möglich sein und man sollte über Techniken nachdenken, eine Pkw-Maut zu erheben, die keine elektronische Überwachung mit personenbezogenen Daten erfordere. Hierfür käme beispielsweise eine Vignettenlösung in Betracht.

Entscheidend ist nach Auffassung von Büttgen, dass die Fahrzeuge nicht fotografiert beziehungsweise gescannt werden. Für das Lkw-Maut-System würden Aufnahmen gemacht, die laut Gesetz nur für die Mauterhebung verwendet werden dürften und anschließend gelöscht werden müssten. Es sei aber natürlich grundsätzlich möglich, dass diese Daten zukünftig einmal nicht mehr gelöscht, sondern für die Erstellung von Bewegungsprofilen einzelner Personen genutzt werden könnten.

"Technische Möglichkeiten wecken oftmals Begehrlichkeiten", sagte Büttgen. Diese Begehrlichkeiten seien teilweise auch nachvollziehbar und begründet, zum Beispiel in der Verbrechensbekämpfung. Oftmals zeige sich aber, dass mit bereits vorhandenen Mitteln das Ziel genau so gut oder sogar besser erreicht werden könne. Bei einer Geiselnahme auf einer Autobahn könne man natürlich mit einem Pkw-Mautsystem die Täter verfolgen. Bei einem polizeilichen Zugriff sei aber dann dennoch erforderlich, dass der Polizeihubschrauber direkt vor Ort sei. Dann, so Büttgen, könne man aber auch gleich auf die Überwachung verzichten und die Täter mit den polizeilichen Fahrzeugen verfolgen.

Gefahr: "Zentrale Kommunikationsnummer"

Als ein wesentliches Problem wird in der Datenschutzbehörde die technische Kompatibilität von Datenerfassungssystemen gesehen, wenn also alle Systeme miteinander kommunizieren können. Beispielsweise könnten die Daten der Einwohnermeldeämter, einer bewusst dezentralen Struktur, zukünftig einmal sehr schnell zu einem zentralen Passregister zusammengeführt werden. In der Zukunft seien so zentrale Erfassungs- und Auswertungsstellen denkbar.

Eine Gefahr könnte beispielsweise auch von Plänen für eine "zentrale Kommunikationsnummer" ausgehen. Wenn jegliche Kommunikation zum Beispiel per Telefon, Fax, Email personenbezogen über eine zentrale Nummer auswertbar sei, könne theoretisch eine "komplette Kommunikationshistorie" erstellt werden.

Die Auskünfte der Datenschutzbehörde erscheinen nüchtern und abwägend. Man will nicht übertreiben. Andererseits liest sich die Rede von Bundesdatenschützer Schaar vom 18. November 2004 mit dem Titel "Überwachung des Bürgers durch Staat und Wirtschaft" wie ein Horrorszenario. Unter dem Motto "20 Jahre nach Orwell" warnte Schaar auf der Datenschutzfachtagung DAFTA vor zahllosen neuen technischen Möglichkeiten.

Es sei Orwell allerdings "nicht nur oder – wie ich meine - auch nur vorrangig um eine Warnung vor der Technologie an sich" gegangen, meint Schaar, "sondern um den Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie und der Selbstbestimmung bei Fortsetzung einer Totalisierungstendenz der Gesellschaft, die er damals durchaus zu Recht befürchten musste."

Heute stünden "weitaus mehr und vielleicht auch effektivere Überwachungstechniken zur Verfügung", als im Jahr 1948 für das Buch "1984" befürchtet worden sei. "Hinsichtlich der gesellschaftlichen Entwicklung hat sich Orwells Vision – zumindest in Europa und anderen demokratischen Staaten – zum Glück nicht verwirklicht", meint Bundesdatenschützer Schaar. "Vielmehr können wir trotz aller Rückschläge, jedenfalls verglichen mit 1948, feststellen, dass Demokratie, und das heißt nicht zuletzt auch Begrenzung staatlicher Macht und Schutz von Menschenwürde und Privatsphäre, heute wesentlich weiter verbreitet ist als damals."

Wir dokumentieren: Peter Schaar: Überwachung des Bürgers durch Staat und Wirtschaft - "20 Jahre nach Orwell"

Quelle: ngo-online

Samstag, 22. Januar 2005

Gläserner Fan durch Datenchips in WM-Tickets

URL dieses Artikels: http://www.netzeitung.de/sport/wm2006/322007.html

Gläsener Fan durch Datenchips in WM-Tickets
21. Jan 09:22

Zur Fußball-WM 2006 in Deutschland soll ein neues System den Zugang ins Stadion kontrollieren und mehr Sicherheit bieten. Datenschützer und Faninitiativen kritisieren die totale Überwachung.

Von Michael Liebe
Zur Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland wird an den Stadiontoren ein funkbasiertes elektronisches Zugangskontrollsystem eingesetzt. Es soll verhindern, dass Hooligans, Terroristen oder Schwarzmarkthändler ihr Unwesen treiben.

Radio Frequency Identification, kurz Rfid, heißt das System. Eigentlich dient es zur Warenerkennung in großen Logistikunternehmen. Nun sollen entsprechende Chips in das Papier der WM-Eintrittskarten eingearbeitet werden. Auf diesen befinden sich zuvor abgefragte Daten, die beim Passieren der Stadiontore auf den rechtmäßigen Besitzer des Tickets schließen lassen sollen.

Die persönlichen Daten erhalten die WM-Organisatoren anhand eines Fragebogens, den der Fan bei der Bestellung seiner Eintrittskarte ausfüllen muss. Neben Name, Adresse und Kontaktdaten, muss der Interessierte laut Renate Hillenbrand-Beck, Leiterin des Dezernats Datenschutz beim Regierungspräsidium in Darmstadt, auch seine Personalausweis-Nummer, Bank- oder Kreditkarten-Daten und seinen Lieblings-Verein angeben.

Heimliches Scannen der Daten

Diese komplette Durchleuchtung der Fußballbesucher stößt bei Faninitiativen und Datenschützern auf Kritik. «Die Fifa wird also weit mehr von den Stadionbesuchern wissen, als für eine Ausgabe von Tickets sinnvoll ist», kritisiert etwa das Bündnis Aktiver Fußballfans auf ihrer Website. «Die WM wird von Sponsoren und Überwachungs-Industrie missbraucht, um Schnüffel-Technik einzuführen und die Fans auszuspionieren», erbost sich Rena Tangens vom FoeBuD e.V. aus Bielefeld.

Auch Axel Tönjes, Rfid-Spezialist beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, findet die Chips in den WM-Tickets «auf jeden Fall bedenklich». Insbesondere, weil die Funktechnik ein «heimliches Auslesen der Daten ermöglicht», sagte Tönjes der Netzeitung.

Das Schlimmste noch nicht vorhersehbar

Weil die Technologie aber noch nicht ausgereift ist, vermutet Johannes Stender vom Bündnis Aktiver Fußballfans, dass «das Schlimmste an Rfid noch nicht vorhersehbar ist». Die Fußball WM 2006 werde so zu einem Versuchsfeld für eine neue Technologie, sagte er der Netzeitung.

Bei der Fußballweltmeisterschaft werden alle Tickets und alle Stadien für die Rfid-Technologie ausgerüstet sein. Die Fifa bewirbt das Projekt mit einem «deutlich verbesserten Kundenservice». Durch die Personalisierung sei jedes Ticket «eindeutig und einmalig». Dadurch erhöhe sich die «allgemeine Sicherheit im Stadion» als auch der Service «beim Zutritt in den Eingangsbereichen», so offizielle Angaben des Verbands.

Aufrüstung der Stadien

Derzeit rüsten die betroffenen Vereine und Betreiber ihre WM-Stadien mit dem neuen Kontroll-System auf. Aber auch andere Stadien schalten auf Rfid um. So wird beispielsweise die Volkswagen-Arena in Wolfsburg zur kommenden Saison über die nötige Technik verfügen. Uwe Kämpfe, Leiter des Ticketing beim VfL, sieht «nur Vorteile» bei dieser Art der elektronischen Zugangskontrolle. Rfid bringe gleich mehrere Sicherheitsgewinne.

Durch den Identifikationschip lassen sich die Karten bei Verlust leicht sperren, Dauerkarten lassen sich für bestimmte Spiele frei schalten. Außerdem seien die Karten fälschungssicher und ermöglichten die «vollständige Kontrolle von Verkauf bis ins Stadion», so Kämpfe. Dadurch könne der Stadionbetreiber genau sehen, wann wer durch welches Drehkreuz gehe. «Somit lassen sich Besucherströme nachvollziehen und das Sicherheitspersonal kann sich leichter darauf einstellen.»

Den größten Vorteil sieht der Wolfsburger aber in der Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens im Stadion. Die Fans könnten dank der neuen Technik an der Theke ihr Bier bestellen und mit der Eintrittskarte bezahlen, erläutert Kämpfe. Danach wird das Geld einfach vom Konto abgebucht.

Handlesegeräte für Service

Ebenso soll auch das Olympiastadion in Berlin für die kommende Saison mit den nötigen Drehkreuzen und Lesegeräten ausgestattet werden. Und noch mehr: Auf den Zuschauerrängen wird Sicherheitspersonal mit Handlesegeräten durch das Stadion laufen, wie Hertha-Geschäftsführer Ingo Schiller berichtet.

Die Handlesegeräte werden laut Schiller jedoch vornehmlich für Service Aufgaben eingesetzt. Das Personal werde die Geräte für Platzeinweisung und andere Dienstleistungen benötigen, aber nur bedingt zur Überwachung einsetzen. «Das Hooligan-Thema gibt es schon lange nicht mehr», sagte er der Netzeitung, außerdem gebe es ohnehin eine lückenlose Videoüberwachung. Über Standbilder seien Rowdies schon jetzt eindeutig erkennbar.

Daten für Marktforschungszwecke

Bleibt das Problem des Datenschutzes. Stender vom Bündnis Aktiver Fußballfans: «Schon bei der Europameisterschaft 2004 in Portugal wurden die Daten der Ticketinhaber an die Sponsoren zu Marktforschungszwecken weitergegeben. Um die Weitergabe an Dritte zu untersagen, musste man dies schriftlich beantragen.»

Wie eine mögliche Datenschutz-Politik in Zukunft aussehen könnte, zeigt der FC Schalke 04. Schon jetzt wird in Gelsenkirchen eine elektronische Zuganskontrolle benutzt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Agb) für den Erwerb von Eintrittskarten gibt der Verein an: Der Ticketvertreiber Ticket und Secure GmbH (T&S) ist «berechtigt, solange kein Widerspruch des Kunden vorliegt, die erhaltenen Daten des Kunden zur Werbung, zur Marktforschung für Zwecke von T&S und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote von T&S zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.»

Der Fußball-Weltverband wird seine Geschäftsbedingungen erst mit Beginn des Online-Vertriebs am 1. Februar bekannt geben. Es bleibt also noch offen, welche Daten der Fußballfan von sich preisgeben muss und was mit ihnen geschieht.

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