Totale Überwachung des Zahlungsverkehrs ab April 2005

Totale Überwachung des Zahlungsverkehrs ab April 2005
Der geräuschlose TOD des Bankgeheimnisses.


Am 01.April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in LUFT auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister HANS EICHEL dafür gesorgt, dass Steuerbehörden, Bafög-Amt, und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers AUSSCHNÜFFELN dürfen ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren. Die Banken können nicht einmal feststellen ob Behörden die Konten ihrer Kunden abgefragt haben. Mit dem beispiellosen Gesetz, das am 01. April 2005 in Kraft tritt, will die rot-grüne Bundesregierung der Steuerhinterziehung endgültig den Garaus machen. Dazu hebelt die Regierung das ohnehin bereits arg durchlöcherte deutsche Bankgeheimnis vollständig aus. Dass bei der HOLZHAMMER-AKTION der Datenschutz und die rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit unter die Räder kommen, nimmt Berlin in Kauf. Ab April 2005 erhalten die Finanzämter Zugriff auf die Kontodaten aller Bürger. Bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können sie dann jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander oder Treuhandkonten sowie Verfügungsberechtigungen ein Steuerzahler unterhält. Im Fachjargon wird diese Kontenübersicht als Stammdatensatz bezeichnet. Auch die Bank erfährt nichts. Denn die Behörden gehen direkt in die Computer der Banken, ohne dass diese das bemerken. Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei einen Zweitschlüssel zu sämtlichen Wohnungen erhielte, mit der Begründung, jedermann könnte Besitzer von Diebesgut, illegalen Drogen oder Raubkopien sein. Nirgendwo im westlichen Europa hat der Staat vergleichbare Kompetenzen. Der renommierte Steuerrechtsprofessor und Anwalt GUNTER WIDMAIER hält den SCHNÜFFELPARAGRAPHEN für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
DAS MACHT DEN UNBESCHOLTENEN BÜRGER KAPUTT ! Der Jurist hat im Auftrag der im Kreis Borken ansässigen Volksbank Raesfeld
2 Verfassungsbeschwerden eingelegt. Auch der Norddeutsche Genossenschaftsverband macht gegen den Online-Zugriff mobil. Ein Gutachten, das die Vertretung der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken bei dem Hamburger Rechtswissenschaftler ERICH SAMSON in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass die Regelung aus "vielfältigen Gründen als eindeutig verfassungswidrig anzusehen " ist. Dass der Bankkunde zu keinem Zeitpunkt von der AUSSPÄH-AKTION erfahre, verstoße gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Anders als die kleineren Institute halten sich Großbanken wie Deutsche Bank oder Commerzbank mit Kritik an der Aushöhlung des Bankgeheimnisses auffällig zurück. Möglicherweise sind sie zu eng mit dem System des Globalismus und Internationalismus verzahnt. Unklar ist beispielsweise, wie sich das Gesetz auf Geheimnisträger wie NOTARE auswirken wird. Letztere unterhalten für ihre Mandanten häufig so genannte Treuhand oder Anderkonten. Diese werden von den Juristen verwaltet, wirtschaftlich berechtigt ist aber der Mandant. Über die Existenz solcher Konten muss der Notar Stillschweigen bewahren, ansonsten macht er sich strafbar. Diese Vertraulichkeit ist demnächst nicht mehr gewährleistet. Über die KEZ Abfrage lässt sich problemlos herausfinden, wer bei wem Treuhandkonten unterhält. Der Vertrauensberuf NOTAR und auch andere Professionen werden ganz nebenbei schwer beschädigt. Wer Vertraulichkeit sucht, wird künftig einen Treuhänder oder Notar in einem Nachbarstaat Deutschlands in Anspruch nehmen müssen.
Was Finanzminister EICHEL ebenfalls freuen dürfte: die lückenlose Überwachung aller 500 Millionen Konten und Depots kosten den Staat praktisch nichts. Die Kosten für die Online-Schnittstellen zur KEZ Datenbank müssen die Banken selbst tragen. Und das für die Informationsvergabe zuständige Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ebenfalls zu 100 % von den Kreditinstituten finanziert.
Der Bankkunde zahlt seine Überwachung letztlich selbst !

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